Ex situ-Kulturen und In situ-Management im Hinblick Kompensationsmaßnahmen bei Eingriffen in Natur und Landschaft
Bei Eingriffen in Natur und Landschaft ist eine Beeinträchtigung von Populationen der FFH-Anhangs-Arten wie auch anderer besonders geschützter Arten nicht immer vermeidbar. Hierzu sieht z. B. die FFH-Richtlinie vor, dass Eingriffe, die zur Beeinträchtigung der Habitate und/oder Populationen von Arten der FFH-Anhänge führen (können), durch so genannte „CEF-Maßnahmen“ (measures to ensure Continued Ecological Functionality, im BNatschG: „vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen“) im Rahmen eines Kohärenzausgleichs kompensiert werden können.
Demnach ist für die Etablierung eines gleichwertigen Habitates mit einer entsprechenden, funktionierenden Population der jeweiligen Art vom Vorhabensträger vor Durchführung des Eingriffs zu sorgen. In vielen Fällen könnte so eine Umsiedlung oder Wiederansiedlung von Populationen von Anhang-Arten als Ausgleich oder Schadensverminderung bei Eingriffen in Betracht gezogen werden, doch fehlt für solche Maßnahmen hinsichtlich der betroffenen Arten vielfach das nötige populationsökologische und biologisch-technische Wissen. Auch mangelt es im Hinblick auf Eingriffskompensation zum Teil am nötigen Wissen über geeignete und praktikable In situ-Managementmaßnahmen für besonders geschützte Arten oder Arten der FFH-Anhänge.
Ein weiteres großes Problem ist in dem nahezu völligen Fehlen geeigneten „Materials“ (Individuen aus Nachzuchten, Saatgut etc.) für etwaige Populationsstützungs-Maßnahmen oder Wiederansiedlungen zu sehen. Dieses sollte den für die Region typischen und genetisch möglichst nahe gelegenen, noch vorhandenen Populationen ähneln.
Um diesen Anforderungen Rechnung zu tragen, wird in jüngerer Zeit immer öfter die Etablierung von Ex situ-Erhaltungskulturen entsprechender Arten diskutiert. Hier könnten z.B. botanische Gärten eine große Rolle spielen, aber eben auch spezialisierte Gärtnereinen, die in enger Zusammenarbeit mit den entsprechenden Naturschutzbehörden und unter deren Aufsicht Ex-situ-Kulturen seltener und gefährdeter Arten betreiben könnten.